Verbot fossiler Heizungen? – Kein Grund zur Panik! (Aber Anstoß zum Handeln)

Richtig heizen (c) Erik Mclean auf Unsplash
Richtig heizen
Datum:
Di. 4. Apr. 2023
Von:
Marie Vickus

Seit der Veröffentlichung eines Referentenentwurfs zu Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) kursieren viele Gerüchte rund um das Verbot fossiler Heizungen. Welche Regelungen wirklich kommen, welche Ausnahmeregelungen mit der Änderung verbunden sind und welche Unterstützung es von staatlicher Seite geben wird, ist noch nicht ausdiskutiert. Vorschnelles Handeln ist nicht notwendig. Unabhängig von den Änderungen gehen Experten aber davon aus, dass durch hohe Energie- oder steigende CO2-Preise das Heizen mit fossilen Energieträgern dauerhaft teuer wird. Deshalb können Sie die Heizungen in Ihren Kirchengemeinden bereits jetzt mit Unterstützungsmöglichkeiten in den Blick nehmen.

Kirchengemeindliche „Nichtwohngebäude“

Verpflichtende Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gasheizungen

Mit der EnSimiMaV hat die Bundesregierung die Heizungsprüfung und -optimierung von Erdgasheizungen durch eine fachkundige Person im Oktober 2022 vorgeschrieben (https://www.gesetze-im-internet.de/ensimimav/BJNR153000022.html). Dies gilt auch für Kirchengemeinden. Schornsteinfeger, Heizungsbauer oder Energieberater zeigen bei einer Heizungsprüfung Optimierungsmaßnahmen für die bestehende Heizung auf, die bis zum 15. September 2024 durchgeführt werden müssen. Für bestimmte Gasheizungen ist bis zum 30. September 2023 ein hydraulischer Abgleich durchzuführen. Diese Optimierungsmaßnahmen bringen bei geringen Investitionen schnell Energieeinsparungen. Gleichzeitig kann für ältere Heizungen die Überprüfung für den Einstieg in die Planung einer neuen Heizung genutzt werden. Das Bistum Aachen fördert Maßnahmen zur Heizungsoptimierung und den hydraulischen Abgleich, nicht nur bei Gasheizungen, aus dem Energie-Fonds.

Planung des Heizungstauschs bei älteren Heizungen

In den kirchengemeindlichen Nichtwohngebäuden sind an vielen Stellen Heizungen verbaut, bei denen aufgrund des Alters ein baldiger Ausfall droht oder für die bereits nach den jetzigen gesetzlichen Regelungen eine Austauschpflicht besteht. Durch rechtzeitige und gute Planung des Heizungstauschs kann die Auslegung der Heizung geringer ausfallen und somit Einbaukosten sparen. Ggf. notwendige flankierende Maßnahmen, um effiziente Heizungen einsetzen zu können, können in Angriff genommen werden. Und beim Ausfall der Heizung kann auf das Beste und nicht das am schnellsten verfügbare System zurückgegriffen werden.

Förderung

Gebäude, bei denen eine Nutzung langfristig sicher ist, können schrittweise abgestimmt auf einen effizienten, klimaneutralen Stand gebracht werden. Eine „Energieberatung Nichtwohngebäude“ liefert ein Gesamtkonzept mit Sanierungsschritten und Kostenabschätzung. Es wird über das BAFA  und den Energie-Fonds des Bistums Aachen (siehe oben) gefördert.

Ist ein Heizungstausch absehbar, ist eine Fachplanung dringend zu empfehlen, da so die Heizung richtig dimensioniert und das passende System gefunden werden kann. Die Planung wird im Rahmen der Durchführung der Maßnahme als Zuschuss für die Baumaßnahme aus Kirchensteuermitteln mitfinanziert (Bauzuschüsse und Energie-Fonds).

Auch beim Einbau neuer Heizungen werden Sie finanziell unterstützt. Über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) können Kirchengemeinden Zuschüsse zum Einbau von Heizungen mit erneuerbaren Energien erhalten.

Zusätzlich wird der verbleibende Kostenanteil der Kirchengemeinde für bestimmte Gebäude (KIM grün, pastoral genutzt) über Mittel für Baumaßnahmen und den Energie-Fonds mit bis zu 85 % unterstützt (siehe oben).

Kirchen

Sakralgebäude fallen nicht unter das Gebäudeenergiegesetz und sind deshalb nicht pauschal von den Regelungen zu fossilen Heizungen betroffen. Ggf. wird es Ausnahmeregelungen geben. In den Kirchengebäuden schlummert aber abgesehen von baulichen Maßnahmen ein großes Einsparpotenzial. Beispielsweise lässt sich mit ein paar wenigen Einstellungen an der Heizungsregelung schnell eine Menge einsparen. Steht die Erneuerung der Kirchenheizung an, stellt dies generell eine große Investition dar. Es sollte überprüft werden, inwiefern überhaupt eine Kirchenheizung erforderlich ist. Es gibt Möglichkeiten, wie bei kalten Temperaturen trotzdem angenehme Bedingungen für Gottesdienstbesucher geschaffen werden können. Die Handreichungen „Beheizen und Temperieren von Kirchen“  und „Verantwortungsbewusstes Temperieren von Kirchen im Winter 22/23“  bieten auch über den Winter hinaus wertvolle Tipps, wie Kirchengebäude effizient temperiert werden können.

 

Rückfragen an

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an
Marie Vickus, Referentin für Klima- und Umweltschutz
0241 452 343, marie.vickus@bistum-aachen.de