"Das zentrale Lebensprinzip der GdG besteht darin, dass sich die vielen verschiedenen katholischen Partner/innen der Kirche am Ort gegenseitig Anteil an ihrem Reichtum gewähren und sich wechselseitig in ihrem Mangel stützen." (GdG-Leitlinien, S. 18)
Solche "kirchlichen Orte" in der GdG sind vor allem:
- Pfarreien mit ihren territorialen Gemeinden
- Krankenhaus-, Psychiatrie- und Altenheimseelsorge
- Kindertagesstätten und Offene Jugendeinrichtungen
- Schulen in katholischer Trägerschaft und katholische Bekenntnisschulen
- Klöster und Ordensgemeinschaften
- Einrichtungen und Dienste der Regionalen Caritasverbände und ihrer Fachverbände
- Kirchliche Jugend- und Erwachsenenverbände
- Initiativen im Kontext des bistümlichen Schwerpunktes „Kirche und Arbeiterschaft"
- Gemeinden der Katholiken anderer Muttersprache
- Personalgemeinden