Die Seligsprechung (Beatifikation) ist die Vorstufe zur Heiligsprechung. Ihr geht ein Seligsprechungsprozess voraus, den der Ortsbischof einleitet. Aufgabe der Ortskirche ist es, Zeugnisse zu sammeln, die zeigen, ob das Leben und Sterben des Kandidaten außerordentlich war, ob er im Ruf der Heiligkeit stand, christliche Tugenden vorlebte, Wunder wirkte oder den Märtyrertod starb. Eine wichtige Voraussetzung, um einen solchen Prozess zu beginnen, ist die Verehrung im Heimatbistum. Entscheidend für eine Seligsprechung ist auch, ob ein Wunder auf Fürsprache des Kandidaten geschehen ist.
Wenn das diözesane Verfahren abgeschlossen ist, werden die Akten versiegelt und der vatikanischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen in Rom übergeben. Sie ist im Jahr 1969 von Papst Paul VI. im Zuge einer Kurienreform gegründet worden. In einem eigenen Verfahren prüft die Kongregation, ob die Dokumente echt und Zeugenaussagen glaubwürdig sind. Sie bestellt voneinander unabhängige Gutachten, die über Wunder urteilen. Handelt es sich um einen Märtyrer oder eine Märtyrerin, entfällt das Wunder als notwendige Voraussetzung für die Seligsprechung.
Bei Selig- oder Heiligsprechungen geht es nicht in erster Linie darum, ob der Kandidat nach persönlicher Vollkommenheit als Christ gestrebt hat. Auch soll mit ihm oder ihr nicht lediglich ein Vorbild für die Gläubigen geschaffen werden. Eine Seligsprechung ist stets auch Selbsterkenntnis der Kirche, dass sie „unzerstörbar heilig“ ist. Denn in ihren Seligen und Heiligen verwirklicht sich in besonderer Weise die Heilszusage Christi an seine Kirche. Das Urteil, ob jemand selig oder heilig ist, folgt daher nicht einem schematischen Tugendkatalog, sondern ein heiligmäßiges Leben ist immer individueller Ausdruck einer besonderen Gottes- und Nächstenliebe und historisch einmalig.
Das Heiligsprechungsverfahren folgt im Wesentlichen dem Procedere der Seligsprechung.
Am Weltmissionssonntag im Oktober 2000 eröffnete Bischof Heinrich Mussinghoff in Aachen den Seligsprechungsprozess für Heinrich Hahn, um das Zeugnis dieses Bekenners des Glaubens den Menschen vor Augen zu stellen. Er verfasste dazu auch eine Gebetsnovene.
Am 1. Mai 2003 fand eine feierliche Vesper im Hohen Dom zu Aachen statt, mit der die diözesane Phase der Seligsprechung von Heinrich Hahn abgeschlossen wurde. Nachdem Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff, der Initiator des Prozesses, und weitere Zeugen die Akten unterzeichnet hatten, wurden sie dem Postulator des Verfahrens, Dr. Ambrosi in Rom, übergeben. Vorausgegangen waren zweieinhalb Jahre intensiver wissenschaftlicher Untersuchungen.