Im Rahmen der pastoralen Entwicklung in den Gemeinschaften der Gemeinden muss unter anderem auch die Frage nach der Nutzung der Kirchengebäude diskutiert werden. Die Durchführung des KIM-Prozesses (Kirchliches Immobilienmanagement) oder die Erstellung eines Pastoralkonzeptes für die GdG machen eine neue Bewertung des Immobilienbestandes notwendig. Um diese komplexe Fragestellung bearbeiten zu können, stehen verschiedene Frageraster zur Verfügung.
Bischöflichen Generalvikariat
Hauptabteilung 1 – Pastoral / Schule / Bildung
Fachbereich Gemeindearbeit
Klosterplatz 7
52062 Aachen